Dabei setzt die KfW neuerdings verstärkt auf Luftdichtheitstests: Seit März 2013 sind nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern 70 und 55 die auch als Blower-Door-Test bekannten Kontrollen fest vorgeschrieben.
Sanierer sollten sich deswegen zeitig mit ihrem Planer oder Energieberater absprechen, rät der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB). Denn wenn sie weder eine Lüftungsanlage einbauen noch reduzierten Luftwechsel im Effizienzhausnachweis ansetzen möchten, können sie zwischen einer Schlussmessung und einem baubegleitenden Dichtheitstest wählen. Oft sei man mit einem Test während der Bauphase besser beraten – könne der frühe Qualitätscheck doch helfen, den Sanierungserfolg zu verbessern.
Erfahrene Mess-Dienstleister findet man unter www.flib.de. Details zu den KfW-Vorgaben lassen sich in den Merkblatt-Anlagen der einzelnen Förderprogramme nachlesen.
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Für viele,
die mit KfW-Geldern bauen oder sanieren, gehören Luftdichtheitstests fest zum Programm.
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