FLiB-Pressemeldung 03/2012

Luftdichtheitsmessung im bewohnten Mehrfamilienhaus

Manchmal geht’s nur Stück für Stück

Nach größeren Sanierungsmaßnahmen stellt sich häufig die Aufgabe, mit vertretbarem Aufwand die Luftdichtheit eines bewohnten Mehrfamilienhauses zu ermitteln. Anders als bei leer stehenden Häusern ist es äußerst schwierig oder gar unmöglich, zum Messtermin Zugang zu sämtlichen Wohnun­gen zu erhalten und so das gesamte Gebäude messtech­nisch zu erfassen. Doch welche anderen Wege gibt es? Und werden diese von öffentlichen Stellen, die beispielsweise Fördergelder vergeben, anerkannt? Viele Messdienstleister wenden sich mit dieser Frage an den Fachverband Luftdicht­heit im Bauwesen (FLiB e. V.) in Berlin. Zwar gibt es derzeit keine offizielle Lösung, doch kann der FLiB einen in der Bran­che schon länger diskutierten Ansatz empfehlen. In sei­nen Grundzügen hat sich dieser in Gesprächen unter ande­rem mit der KfW-Bank als prinzipiell konsensfähig erwiesen.

Demnach dürfen im bewohnten Mehrfamilienhaus auch ein­zelne Wohnungen gemessen werden, sofern der Luftdicht­heits­test des Gebäudes insgesamt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Jeder der Tests folgt den Vorgaben der Mess-Norm DIN EN 13829. Es müssen stets mindestens 20 Prozent der Wohnungen gemessen werden, insgesamt jedoch nicht mehr als zwölf Nutzungseinheiten. Dabei muss mindestens jeweils eine der geprüften Wohnun­gen im obersten bzw. Dachgeschoss, eine in einem Regelge­schoss und eine im untersten Geschoss liegen. Für kleinere Gebäude bedeutet dies, dass regelmäßig mehr als die vor­ge­gebenen 20 Prozent der Wohneinheiten messtechnisch erfasst werden. Bei der anschließenden Auswertung fließen die Messergebnisse aller untersuchten Wohnungen ein. Der dabei gebildete volumengewichtete Mittelwert der Luftwech­sel­rate bei 50 Pascal muss den für das Gebäude geltenden EnEV-Grenzwert einhalten. Im Zusammenhang mit der Beur­teilung des Gesamtgebäudes darf diese EnEV-Vorgabe zur Luftdichtheit bei einzelnen Wohnungen um bis zu 30 Prozent überschritten werden.

Die auf solche Art ermittelte Luftdichtheit entspricht zwar nicht dem Gesamtergebnis des Gebäudes, da nur ein Teil desselben auf Leckagen überprüft wurde. Doch trotz verblei­bender Unwägbarkeiten schätzt FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher das Verfahren als relativ sicher ein. Der Grund: Beim Messen einzelner Wohnungen erfasst man interne Luftströme über Leckagen zu benachbarten Wohn­einheiten nahezu zwangsläufig mit. Werden die Grenzwerte dennoch eingehalten, deutet dies auf eine die EnEV-Anforde­rungen tendenziell sogar übertreffende Luftdichtheit der Ge­bäu­de­hülle insgesamt hin.

„Wer das Nachweisverfahren einsetzen will, um beispielswei­se an günstige Förderkredite zu kommen, sollte sich im Vor­feld auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle absprechen“, betont man beim FLiB. Die KfW-Bank etwa behalte sich vor, im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob sie ein wohnungs­wei­ses Vorgehen anerkennt oder nicht. Mit der beschriebe­nen Methode aber stünden die Chancen auf einen positiven Bescheid erfahrungsgemäß gut. Vorzuziehen bleibt dennoch, wo immer möglich, die messtechnische Überprüfung des gesamten Gebäudes.

Bildmaterial

Bildzeile zu FLiB_Grafik_LDimBestand.jpg und FLiB_Tab_LDimBestand.jpg:
Kann nach einer Sanierung in einem bewohnten Mehr­fa­mi­lienhaus dessen Luftdichtheit nicht mit einer Gesamtmes­sung ermittelt werden, ist alternativ eine wohnungsweise Messung möglich. Dafür überprüft man mindestens jeweils eine Wohneinheit im Dach- bzw. Ober-, Mittel- und Unter­geschoss, auf jeden Fall aber 20 Prozent aller Wohnungen. Mehr als zwölf Wohneinheiten braucht man nicht zu messen. Der sich aus den Messergebnissen aller überprüften Woh­nungen ergebende volumengewichtete Mittelwert der Luft­wechselrate bei 50 Pascal muss die für das Gebäude gelten­den Vorgaben der Energie-Einsparverordnung einhalten. Grafik Tabelle

 
 
 

Allgemeine Hinweise

Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen: Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) • Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
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