FLiB-Pressemeldung 08/2001

Qualitätssicherung am Bau durch Luftdichtheitsmessung

Die Diskussion um die künftige EnergieEinsparVerordnung (EnEV) nimmt kein Ende. Als Spezialist für Fragen zum Thema "Luftdichtheit" ist der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) ein kompetenter Ansprechpartner für alle am Bau Beteiligten und informiert.

Wichtiger Bestandteil der EnEV bzw. auch schon früherer Verordnungen (u.a. WSchVo 95) ist die Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen. Konkret steht zunächst im §5 des aktuellen Entwurfs der EnEV (März 2001), dass "zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet" ist. Im Anhang 4 - 2 der EnEV werden weitere Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes formuliert. Der so genannte n50-Wert als Maßstab für die Dichtheit des Gebäudes ist dort mit kleiner gleich 3,0 h-1 für Gebäude ohne, bzw. kleiner gleich 1,5 h-1 für Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage angegeben. Diese Grenzwerte stehen auch in der zukünftigen DIN 4108 Teil 7, die seit November 1996 als Vornorm gültig ist. Die kürzlich bearbeitete Version (Weißdruck) dieser Norm steht zur Zeit noch aus. Mit der Veröffentlichung kann aber noch im Laufe des Jahres 2001 gerechnet werden.

Als Verfahren zur Überprüfung der Luftdichtheit hat sich die so genannte Blower Door Messung seit über 20 Jahren als zuverlässiges Werkzeug bewährt. Die Durchführungsnorm für den Nachweis der ausreichenden Luftdichtheit, auf die sich sowohl EnEV als auch DIN 4108-7 beziehen, ist die neue DIN EN 13829 "Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden-Differenzdruckverfahren". In dieser Norm ist geregelt, wie eine Luftdichtheitsmessung durchgeführt werden soll und welche Genauigkeit die dabei eingesetzten Messgeräte einhalten müssen.
 
 
 

Allgemeine Hinweise

Für weitere Presseauskünfte und Rückfragen: Dipl.-Ing. Oliver Solcher • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) • Storkower Straße 158 • 10407 Berlin • Telefon: +49 30 2903 5634 • Telefax: +49 30 2903 5772 • E-Mail: info@flib.de
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